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Verfasst: 06.11.2010, 16:31
von Sharii
Verfasst: 07.11.2010, 07:51
von Gast
Verfasst: 09.11.2010, 09:43
von whiteraven
Verfasst: 09.11.2010, 09:51
von Gast
Verfasst: 11.11.2010, 21:53
von Gast
Verfasst: 13.11.2010, 02:11
von Genesis
Verfasst: 13.11.2010, 03:14
von Genesis
Moggen nochmal..
also scheinbar sind meine Infos überaltert.. das Gesetz wurde 2003 geändert - allerdings sind nicht nur die Petitionsprozesse vereinfacht worden, sondern auch der Petitionsausschuss ist nun ein eher zahnloser Tiger geworden. Er kann nun GAR NICHTS mehr erzwingen, sondern nur "Anraten" :-)
Und der Bundestag kann das angeratene dann auch einfach in die Tonne kloppen, wenn es nicht konveniert. Alles schön einfach aber halt auch unverbindlich - was die Entbehrlichkeit der eigenhändigen Unterzeichnung erklärt. :-)
Das aktuelle Gesetz gibts hier zum Nachlesen:
Um also künftig so richtig was zu bewegen ohne auf das Gutdünken der Politmafiosi angewiesen zu sein, bleibt vorerst nur noch das Volksbegehren
Oder halt der Gang zum Verfassungsgericht.
Hmmm... naaaja :-)
Verfasst: 13.11.2010, 03:16
von Genesis
*huch* - wo issn mein Text?...
Moggen nochmal..
also scheinbar sind meine Infos überaltert.. das Gesetz wurde 2003 geändert - allerdings sind nicht nur die Petitionsprozesse vereinfacht worden, sondern auch der Petitionsausschuss ist nun ein eher zahnloser Tiger geworden. Er kann nun GAR NICHTS mehr erzwingen, sondern nur "Anraten" :-)
Und der Bundestag kann das angeratene dann auch einfach in die Tonne kloppen, wenn es nicht konveniert. Alles schön einfach aber halt auch unverbindlich - was die Entbehrlichkeit der eigenhändigen Unterzeichnung erklärt. :-)
Das aktuelle Gesetz gibts hier zum Nachlesen:
Um also künftig so richtig was zu bewegen ohne auf das Gutdünken der Politmafiosi angewiesen zu sein, bleibt vorerst nur noch das Volksbegehren
Oder halt der Gang zum Verfassungsgericht.
Hmmm... naaaja :-)
Verfasst: 13.11.2010, 03:17
von Genesis
AHRG!! - Wass den nun??
Moggen nochmal..
also scheinbar sind meine Infos überaltert.. das Gesetz wurde 2003 geändert - allerdings sind nicht nur die Petitionsprozesse vereinfacht worden, sondern auch der Petitionsausschuss ist nun ein eher zahnloser Tiger geworden. Er kann nun GAR NICHTS mehr erzwingen, sondern nur "Anraten" :-)
Und der Bundestag kann das angeratene dann auch einfach in die Tonne kloppen, wenn es nicht konveniert. Alles schön einfach aber halt auch unverbindlich - was die Entbehrlichkeit der eigenhändigen Unterzeichnung erklärt. :-)
Das aktuelle Gesetz gibts hier zum Nachlesen:
http://thomas-isenberg.info/wp-content/ ... gesetz.pdf
Um also künftig so richtig was zu bewegen ohne auf das Gutdünken der Politmafiosi angewiesen zu sein, bleibt vorerst nur noch das Volksbegehren
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)
Oder halt der Gang zum Verfassungsgericht.
Hmmm... naaaja :-)