Moggen nochmal..
also scheinbar sind meine Infos überaltert.. das Gesetz wurde 2003 geändert - allerdings sind nicht nur die Petitionsprozesse vereinfacht worden, sondern auch der Petitionsausschuss ist nun ein eher zahnloser Tiger geworden. Er kann nun GAR NICHTS mehr erzwingen, sondern nur "Anraten" :-)
Und der Bundestag kann das angeratene dann auch einfach in die Tonne kloppen, wenn es nicht konveniert. Alles schön einfach aber halt auch unverbindlich - was die Entbehrlichkeit der eigenhändigen Unterzeichnung erklärt. :-)
Das aktuelle Gesetz gibts hier zum Nachlesen:
Um also künftig so richtig was zu bewegen ohne auf das Gutdünken der Politmafiosi angewiesen zu sein, bleibt vorerst nur noch das Volksbegehren
Oder halt der Gang zum Verfassungsgericht.
Hmmm... naaaja :-)Statistik: Verfasst von Genesis — 13.11.2010, 03:16
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